- Bereits im Jahr 2015 hat Erzbischof Kardinal Woelki mit Blick auf die abnehmende Katholikenzahl, die weniger werdenden Engagierten, den Rückgang der Finanzkraft und auch den Rückgang des pastoralen Personals tiefgreifende Veränderungen im kirchlichen Leben und daraus neue Wege für einen pastoralen Neuaufbruch im Erzbistum Köln in Aussicht gestellt.
- Die im Januar 2023 vom Erzbistum Köln angekündigte Durchführung eines Modellprojektes „Pastorale Einheit für Bergisch Gladbach“ wurde aufgrund der entstandenen Irritationen und Verärgerungen nicht umgesetzt.
- Am 01.09.2023 hat unser Erzbischof im Erzbistum Köln dann insgesamt 67 Pastorale Einheiten errichtet. In einem Schreiben vom Oktober 2023 an alle Gläubigen (nachzulesen unter folgendem Link.) benannte er dabei für ihn wichtige handlungsleitende Fragen: „Wie gelingt es uns, unser pastorales Tun, unsere Organisation und unsere Strukturen den sich stark verändernden Bedingungen anzupassen, in denen wir heute Kirche sind? Wie können wir lebendig erhalten, was unseren Glauben trägt und uns auch zukünftig hilfreich und wichtig sein soll? Wie können wir neue Wege ebnen – für uns und für die Generationen, die nach uns kommen?“
- Mit der Entscheidung zur Errichtung der 67 Pastoralen Einheiten begann ein intensiver, bistumsweiter Informations- und Beratungsprozess in allen Pastoralen Einheiten.
- Unsere Pastorale Einheit Bergisch Gladbach umfasst insgesamt fünf Seelsorgebereiche: die Pfarreien St. Laurentius, St. Joseph und St. Antonius, St. Johann Baptist bzw. Pfarreiengemeinschaften Bergisch Gladbach West und Bensberg/Moitzfeld (Übersichtskarte unter folgendem Link: webgis.erzbistum-koeln.de).
- Mit Wirkung zum 01.02.2024 trat das Statut für die Entwicklung der Pastorale Einheiten im Erzbistum Köln in Kraft, das Sie unter folgendem Link einsehen können: Statut-Entwicklung-Pastorale-Einheiten.pdf
- Im Mai 2024 hat Erzbischof Kardinal Woelki Herrn Pfr. Elmar Kirchner gebeten, zusätzlich zu seinen Tätigkeiten in St. Nikolaus Bensberg, und St. Joseph, Moitzfeld, die Funktion des koordinierenden leitenden Pfarrers der Pastoralen Einheit Bergisch Gladbach zu übernehmen.
- An einem sogenannten „Perspektivgespräch“ für unsere Pastorale Einheit Bergisch Gladbach, zu dem das Erzbistum am 18.06.2024 ins Kardinal-Schulte-Haus eingeladen hatte, nahmen jeweils ein delegierter Vertreter aus allen Pfarrgemeinderäten bzw. aus Refrath vom „Runden Tisch“, den drei Kirchenvorständen bzw. den zwei Kirchengemeindeverbänden, die fünf leitenden Pfarrer, ein delegiertes Mitglied aus den jeweiligen Pastoralteams sowie Verwaltungsleitungen teil. In diesem Gespräch wurden die wesentlichen Veränderungsbereiche sowie eine Zeitplanung für die anstehende, schrittweise Entwicklung der Pastoralen Einheiten benannt.
- Wir befinden uns zurzeit in der ersten von insgesamt drei Entwicklungsphasen, in der die Pastorale Einheit zwar bereits territorial festgelegt ist, in der es aber noch mehrere Pfarrer und Pastoralteams in den bisherigen Seelsorgebereichen gibt. Der Fokus dieser Phase ist auf ein Kennenlernen und erste Abstimmungen der Seelsorgebereiche untereinander gerichtet.
- Seit dem zweiten Halbjahr 2024 treffen sich die fünf leitenden Pfarrer der Seelsorgebereiche und zudem alle pastoralen Dienste unserer Pastoralen Einheit regelmäßig.
- Eine wesentliche Aufgabe kommt dabei dem Koordinierungsteam zu, das sich am 23.09.2024 konstituiert hat. Alle beteiligten Gremien hatten nach dem Perspektivgespräch Delegierte zur Mitarbeit im Koordinierungsteam entsandt.
- Eine wichtige Aufgabe des Koordinierungsteams ist es, dafür Sorge zu tragen, dass bis zum 30.06.2025 alle Gremien innerhalb der fünf Seelsorgebereiche in Bergisch Gladbach verbindlich beschließen, welche Rechtsform die Pastorale Einheit Bergisch Gladbach zukünftig haben soll: eine einzige Pfarrei/Kirchengemeinde, die das Gebiet der gesamten Pastoralen Einheit umfasst, oder dass, insofern es zu einem sogenannten „Spurwechsel“ kommt, eine Pfarreiengemeinschaft gebildet wird, bestehend aus den insgesamt fünf Seelsorgebereichen. Im letzteren Fall gäbe es in jedem Seelsorgebereich weiterhin einen Kirchenvorstand. Die fünf Kirchenvorstände müssten dann zudem einen Kirchengemeindeverband bilden, dem verschiedene Rechtsgeschäfte innerhalb der Pastoralen Einheit Bergisch Gladbach übertragen werden, z. B. Anstellungsträger für alle angestellten Mitarbeiter/innen zu sein. Voraussetzungen für den „Spurwechsel“ sind:
- a) dass die heute noch existierenden Pfarreiengemeinschaften Bergisch Gladbach West und Bensberg/Moitzfeld zuvor zu einer Pfarrei/Kirchengemeinde fusionieren (lesen Sie hierzu die nachstehenden Ausführungen zur Anschlussfusion von St. Joseph an St. Nikolaus mit Wirkung zum 01.01.2026.);
- b) dass die Entscheidung zum „Spurwechsel“ eine Mehrheit von 80% der Stimmberechtigten erreicht, damit sie umgesetzt werden kann. – Die Abstimmungen hierzu erfolgen zunächst in allen beteiligten Gremien jeweils einzeln. Die entsandten Delegierten der Kirchenvorstände bzw. der Kirchengemeindeverbände und Pfarrgemeinderäte (in Refrath der „runde Tisch“) und das jeweilige Pastoralteam üben dann – auf der Basis der Abstimmungsergebnisse in ihren Gremien - das Stimmrecht auf der Ebene der Pastoralen Einheit aus. Insgesamt gibt es 15 stimmberechtigte Personen (jeder der fünf Seelsorgebereiche hat drei Stimmen, die von den jeweiligen Delegierten abgegeben werden) in unserer Pastoralen Einheit Bergisch Gladbach.
- c) Das Koordinierungsteam hat darüber hinaus insgesamt vier Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich intensiv mit verschiedenen Themenfeldern befassen: Arbeitsgruppe Kommunikation, Arbeitsgruppe Kirchenvorstände/Kirchengemeindeverbände, Arbeitsgruppe PGR, Arbeitsgruppe Spurwechsel.
- Einrichtung einer gemeinsamen Internetseite für Pastorale Einheit Bergisch Gladbach
Die Arbeitsgruppe Kommunikation, versteht ihre Aufgabe als Dienst am Zusammenfinden, in der Entgegennahme, der redaktionellen Aufbereitung und im Bereitstellen der Informationen aus den fünf Bergisch Gladbacher Seelsorgebereichen, wie auch von Seiten des Bereichs „Strategie & Evangelisierung“ des Erzbischöflichen Generalvikariates. Sie hat dem Koordinierungsteam empfohlen, eine einfache Internetseite als gemeinsamen Auftritt der pastoralen Einheit einzurichten. Diese Internetseite soll zeitlich befristet, d. h. bis zur Beendigung des Prozesses der Umsetzung der künftigen Rechtsform, über die aktuellen Schritte und Beschlüsse der Gremien in Bezug auf die Pastorale Einheit informieren. Daneben bleiben die Internetauftritte der fünf einzelnen Kirchengemeinden bzw. Kirchengemeindeverbände auf dem Gebiet der pastoralen Einheit Bergisch Gladbach bestehen, auf denen es einen Link zu der Internetseite der Pastoralen Einheit geben wird.
Nachdem alle beteiligten Gremien (Kirchenvorstände/Kirchengemeindeverbände, Pfarrgemeinderäte und Pastoralteams) ihre Zustimmung zu diesem Projekt gegeben haben, ist es beabsichtigt, die Internetseite noch vor den Sommerferien in NRW freizuschalten. - NextCloud
Um die Kommunikation zu vereinfachen und zu beschleunigen votiert das Koordinierungsteam einstimmig dafür, den koordinierenden Pfarrer Elmar Kirchner damit zu beauftragen, für die Pastorale Einheit Bergisch Gladbach und damit alle Mitglieder des Koordinierungsteams und der Gremien in den fünf Seelsorgebereichen zeitnah einen differenzierten Zugang zu NextCloud einzurichten, damit dort alle Protokolle und Informationen abgelegt und von zugangsberechtigten Gremienmitgliedern gelesen werden können. Nachdem alle beteiligten Gremien (Kirchenvorstände/Kirchengemeindeverbände, Pfarrgemeinderäte und Pastoralteams) ihre Zustimmung zu diesem Projekt gegeben haben, ist es beabsichtigt, NextCloud noch vor den Sommerferien in NRW freizuschalten. - Bildung eines Verwaltungsausschusses
Das Koordinierungsteam hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 gemäß § 6 (3) des Statuts für die Entwicklung der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln, die Konstituierung eines gemeinsamen Verwaltungsausschusses vorgeschlagen, in den aus jedem KV/KGV jeweils ein Mitglied delegiert wird. Nachdem alle Kirchenvorstände/Kirchengemeindeverbände zugestimmt sollen die delegierten Mitglieder bis spätestens zum 30.06.2025 an den koordinierenden Pfarrer benannt werden. Nach den Sommerferien wird sich der gemeinsame Ausschuss der Pfarrgemeinderäte dann konstituieren. - Bildung eines gemeinsamen Ausschusses der Pfarrgemeinderäte
Das Koordinierungsteam hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 gemäß § 6 (2) des Statuts für die Entwicklung der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln, die Konstituierung eines „Gemeinsamen Ausschusses der Pfarrgemeinderäte“ empfohlen, in den aus jedem Pfarrgemeinderat bzw. dem „Runden Tisch“ in Refrath zwei Mitglieder delegiert werden. Die pastoralen Dienste der Kategorie entsenden einen Delegierten in den „Gemeinsamen Ausschuss der Pfarrgemeinderäte“.
Nachdem die Pfarrgemeinderäte bzw. der „Runde Tisch“ zugestimmt haben, sollen die delegierten Mitglieder sowie zwei Stellverterter bis spätestens zum 30.06.2025 an den koordinierenden Pfarrer benannt werden. Nach den Sommerferien wird sich der gemeinsame Ausschuss der Pfarrgemeinderäte dann konstituieren.
Pastorale Einheit Bergisch Gladbach
