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Informationen

Informationen zur Pastoralen Einheit Bergisch Gladbach

Hintergrund

Schon seit einigen Jahren ist deutlich, dass sich die kirchliche Situation in unserem Erzbistum, in unserer Stadt und in 
unserer Pfarrgemeinde verändert. 
In den letzten 13 Jahren ist die Zahl der Kirchenmitglieder stetig zurückgegangen. Auch nehmen immer weniger Menschen regelmäßig an Gottesdiensten teil oder nutzen die Angebote der Pfarrgemeinde. Zudem werden kirchliche Feiern wie Taufen, Beerdigungen, Erstkommunionen, Firmungen und kirchliche Eheschließungen seltener angefragt. 
Gleichzeitig stehen der Kirche weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, da die Einnahmen aus der Kirchensteuer sinken. Außerdem gibt es deutlich weniger hauptamtliche Mitarbeitende, zum Beispiel Priester, Diakone sowie Pastoral- und Gemeindereferenten. (Planung) Auch die Zahl der ehrenamtlich Engagierten ist im Vergleich zu vor etwa zehn Jahren deutlich zurückgegangen. 
Diese Entwicklungen sind noch nicht abgeschlossen. In allen genannten Bereichen hält der Rückgang weiterhin an. 

 

Amtsblatt des Erzbistums Köln, Stück 13, 1. Dezember 2024: Leitlinien für die Einsatzplanung und Richtlinien für den Einsatz der Pastoralen Dienste im Erzbistum Köln

Ziel der Pastoralen Einheit

Die Pastorale Einheit soll die vielen einzelnen Gemeinden miteinander vernetzen. Sie schafft eine neue Ebene der Zusammenarbeit. Dadurch wird es möglich, mit den vorhandenen personellen und finanziellen Mitteln besser auf die unterschiedlichen Lebenssituationen der Menschen in den verschiedenen Gemeinden zu reagieren. 
So können die grundlegenden Aufgaben der Kirche – wie Seelsorge, caritative Arbeit und weitere pastorale Angebote – gemeinsam geplant und umgesetzt werden. Dabei arbeiten Seelsorge, Caritas und auch andere, nichtkirchliche Kooperationspartner zusammen. Gerade angesichts knapper werdender Ressourcen soll kirchliches Handeln so weiterhin wirksam bleiben.

  • Die im Januar 2023 vom Erzbistum Köln angekündigte Durchführung eines Modellprojektes „Pastorale Einheit für Bergisch Gladbach“ wurde aufgrund der entstandenen Irritationen und Verärgerungen nicht umgesetzt.
  • Am 01.09.2023 hat unser Erzbischof im Erzbistum Köln dann insgesamt 67 Pastorale Einheiten errichtet. In einem Schreiben vom Oktober 2023 an alle Gläubigen (nachzulesen unter folgendem Link.) benannte er dabei für ihn wichtige handlungsleitende Fragen: „Wie gelingt es uns, unser pastorales Tun, unsere Organisation und unsere Strukturen den sich stark verändernden Bedingungen anzupassen, in denen wir heute Kirche sind? Wie können wir lebendig erhalten, was unseren Glauben trägt und uns auch zukünftig hilfreich und wichtig sein soll? Wie können wir neue Wege ebnen – für uns und für die Generationen, die nach uns kommen?“
  • Mit der Entscheidung zur Errichtung der 67 Pastoralen Einheiten begann ein intensiver, bistumsweiter Informations- und Beratungsprozess in allen Pastoralen Einheiten.
  • Unsere Pastorale Einheit Bergisch Gladbach umfasst insgesamt fünf Seelsorgebereiche: die Pfarreien St. Laurentius, St. Joseph und St. Antonius, St. Johann Baptist bzw. Pfarreiengemeinschaften Bergisch Gladbach West und Bensberg/Moitzfeld (Übersichtskarte unter folgendem Link: webgis.erzbistum-koeln.de).
  • Mit Wirkung zum 01.02.2024 trat das Statut für die Entwicklung der Pastorale Einheiten im Erzbistum Köln in Kraft, das Sie unter folgendem Link einsehen können: Statut-Entwicklung-Pastorale-Einheiten.pdf
  • Im Mai 2024 hat Erzbischof Kardinal Woelki Herrn Pfr. Elmar Kirchner gebeten, zusätzlich zu seinen Tätigkeiten in St. Nikolaus Bensberg, und St. Joseph, Moitzfeld, die Funktion des koordinierenden leitenden Pfarrers der Pastoralen Einheit Bergisch Gladbach zu übernehmen.
  • An einem sogenannten „Perspektivgespräch“ für unsere Pastorale Einheit Bergisch Gladbach, zu dem das Erzbistum am 18.06.2024 ins Kardinal-Schulte-Haus eingeladen hatte, nahmen jeweils ein delegierter Vertreter aus allen Pfarrgemeinderäten bzw. aus Refrath vom „Runden Tisch“, den drei Kirchenvorständen bzw. den zwei Kirchengemeindeverbänden, die fünf leitenden Pfarrer, ein delegiertes Mitglied aus den jeweiligen Pastoralteams sowie Verwaltungsleitungen teil. In diesem Gespräch wurden die wesentlichen Veränderungsbereiche sowie eine Zeitplanung für die anstehende, schrittweise Entwicklung der Pastoralen Einheiten benannt.
  • Derzeit befinden wir uns noch in der ersten von drei Entwicklungsphasen, in der die Pastorale Einheit zwar bereits territorial festgelegt ist, in der es aber noch mehrere Pfarrer und Pastoralteams in den bisherigen Seelsorgebereichen gibt. Der Fokus dieser Phase ist auf ein Kennenlernen und erste Abstimmungen der Seelsorgebereiche untereinander gerichtet.
  • Seit dem zweiten Halbjahr 2024 treffen sich die fünf verantwortlichen Pfarrer der Seelsorgebereiche und zudem alle pastoralen Dienste unserer Pastoralen Einheit regelmäßig.
  • Eine wesentliche Aufgabe kommt dabei dem Koordinierungsteam zu, das sich am 23.09.2024 konstituiert hat. Alle beteiligten Gremien hatten nach dem Perspektivgespräch Delegierte zur Mitarbeit im Koordinierungsteam entsandt.
  • Eine wichtige Aufgabe des Koordinierungsteams war es, dafür Sorge zu tragen, dass bis zum 30.06.2025 alle Gremien innerhalb der fünf Seelsorgebereiche in Bergisch Gladbach verbindlich beschließen, welche Rechtsform die Pastorale Einheit Bergisch Gladbach zukünftig haben soll: eine einzige Pfarrei/Kirchengemeinde, die das Gebiet der gesamten Pastoralen Einheit umfasst, oder eine Pfarreiengemeinschaft gebildet wird, bestehend aus den insgesamt fünf Seelsorgebereichen. Im letzteren Fall gäbe es in jedem Seelsorgebereich weiterhin einen Kirchenvorstand. Die fünf Kirchenvorstände müssten dann zudem einen Kirchengemeindeverband bilden, dem verschiedene Rechtsgeschäfte innerhalb der Pastoralen Einheit Bergisch Gladbach übertragen werden, z. B. Anstellungsträger für alle angestellten Mitarbeiter/innen zu sein. Voraussetzungen für den „Spurwechsel“ waren:
    • a) dass die heute noch existierenden Pfarreiengemeinschaften Bergisch Gladbach West und Bensberg/Moitzfeld zuvor zu einer Pfarrei/Kirchengemeinde fusionieren (lesen Sie hierzu die nachstehenden Ausführungen zur Anschlussfusion von St. Joseph an St. Nikolaus mit Wirkung zum 01.01.2026.);
    • b) dass die Entscheidung zum „Spurwechsel“ eine Mehrheit von 80% der Stimmberechtigten erreicht, damit sie umgesetzt werden kann. – Die Abstimmungen hierzu erfolgen zunächst in allen beteiligten Gremien jeweils einzeln. Die entsandten Delegierten der Kirchenvorstände bzw. der Kirchengemeindeverbände und Pfarrgemeinderäte (in Refrath der „runde Tisch“) und das jeweilige Pastoralteam üben dann – auf der Basis der Abstimmungsergebnisse in ihren Gremien - das Stimmrecht auf der Ebene der Pastoralen Einheit aus. Insgesamt gibt es 15 stimmberechtigte Personen (jeder der fünf Seelsorgebereiche hat drei Stimmen, die von den jeweiligen Delegierten abgegeben werden) in unserer Pastoralen Einheit Bergisch Gladbach.
    • c) Das Koordinierungsteam hat darüber hinaus insgesamt vier Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich intensiv mit verschiedenen Themenfeldern befassen: Arbeitsgruppe Kommunikation, Arbeitsgruppe Kirchenvorstände/Kirchengemeindeverbände, Arbeitsgruppe PGR, Arbeitsgruppe Spurwechsel.

Fusionstermin

Am Donnerstag, 27.11.2025, sind die Mitglieder des Koordinierungsteams der Pastoralen Einheit Bergisch Gladbach (= PE) im Bensberger Treffpunkt zusammengekommen.

Inhaltlicher Schwerpunkt des Treffens war die Verständigung über einen Wunschtermin zur Umsetzung der künftigen Rechtsform der Pastoralen Einheit, durch die das gesamte Gebiet der PE zu einer einzigen Pfarrei/Kirchengemeinde zusammengeführt wird.

Die anwesenden Mitglieder haben einstimmig den 1. Januar 2029 als Wunschtermin für die Umsetzung der neuen Rechtsstruktur festgelegt.

Pfarrer Elmar Kirchner hat in seiner Funktion als koordinierender Pfarrer der Pastoralen Einheit Bergisch Gladbach diese Information an die zuständigen Stellen des Erzbistums Köln weitergeleitet und dieses wurde umgehend vom Generalvikariat bestätigt.

Nächste Schritte

Weitere zu regelnde Detailfragen stehen demnächst noch zur Beratung und Entscheidung an:

die Art der Zusammenlegung, bei der es zwei Möglichkeiten gibt:
a) Auflösung aller bestehenden Pfarreien/Kirchengemeinden innerhalb der Pastoralen Einheit Bergisch Gladbach und Errichtung einer neuen Pfarrei/Kirchengemeinde („Neuerrichtung“);
b) Fortbestehen einer der bisherigen Pfarreien/Kirchengemeinden, in die alle anderen Pfarreien/Kirchengemeinden hinzugefügt werden („Anschlussfusion“)

der Vorschlag zur Festlegung der künftigen Pfarrkirche;

die Namensgebung der Pfarrei/Kirchengemeinde für den Fall einer Neuerrichtung.

Die Gremien (PGR, KV/KGV) beraten ab nun diese Entscheidungen, die mmer wieder ins Koordinierungsteam eingebracht und nach endgültiger Beschlusslage an das Generalvikariat versandt werden.

Gremien in der PE

Im November 2025 bzw. März 2026 wurden in den einzelnen Seelsorgebereichen neue Gremien gewählt. Wenn Sie Interesse an der Zusammensetzung des PGR's oder KV's der einzelnen Seelsorgebereiche haben, können Sie die Informationen zu den Wahlen/Ergebnissse hier einsehen.


Bergisch Gladbach West

Pfarrnachrichten - Ergebnisse der Wahlen (PGR, KV St. Clemens, KV Herz Jesu, KV St. Konrad)


St. Nikolaus und St. Joseph - Bensberg

Ergebnis der PGR Wahl

Ergebnisse der KV Wahl

 

 

St. Johann Baptist

PGR

KV 

 

St. Joseph und Antonius

KV

PGR
 


St. Laurentius

KV Wahlen - Ergebnisse 
 
 
 

Bilder der Kirchen in der PE